Bauher­ren­be­ratung

Projekt­ab­wicklung und Beratung

Beratung & Planung — Bauher­ren­be­ratung

  • Beratung von Mietern, Bauherren (Hausbau Beratung)
  • Erstellung von techni­schen Anfor­de­rungen für die Baube­schreibung (Bauherren Beratung) oder Mieter­bau­be­schrei­bungen bzw. als Basis für Mietver­träge
  • Zielge­recht auf die notwendige technische Infra­struktur des Nutzers

Wussten Sie schon?

Nicht die Archi­tektur allein ist entscheidend. Das Detail steckt in der Technik.

Planung und Beratung bei Elektro­tech­ni­schen Anlagen

Der frühe Vogel fängt den Wurm… Das betrifft insbe­sondere die frühzeitige Definition von Anfor­de­rungen an die technische Infra­struktur in Bauver­trägen oder Mietver­ein­ba­rungen. Wer kennt das nicht; alles was im Nachgang und nachträglich definiert und gefordert wird, wird teurer (Nachträge, Umpla­nungen etc.).

Eine detail­lierte Beschreibung an die elektro­tech­nische Infra­struktur, die Sicher­heits­technik, aber auch an die passive IT-Infra­struktur ist sowohl für den Errichter / Vermieter als auch für den Bauherren / Mieter essen­tiell. Insbe­sondere die IT-Infra­struktur eines Gebäudes hat oft Auswir­kungen auf bauliche Belange (Anzahl Daten­kabel, Raumgrößen für Technik­be­reiche, Absicherung der Bereiche etc.).

Infrontec unter­stützt Sie im Spezi­al­gebiet Bauher­ren­ver­tretung dabei, diese Anfor­de­rungen als Basis für Bauver­träge gemeinsam mit Ihnen zu definieren und zu formu­lieren. Während der Bauphase stellt Infrontec sicher, dass diese Anfor­de­rungen umgesetzt werden. Schluss­endlich unter­stützen wir bei der Abnahme und richtigen Abrechnung von Leistungen und Zusatz­leis­tungen.

FAQ

Warum werden spätere Festle­gungen teuer?
Verspätete Festle­gungen oder Änderungen in den Anfor­de­rungen an die technische Infra­struktur haben oft bauliche Auswir­kungen. Werden diese bekannt oder vorge­nommen, wenn sich ein Bauvor­haben bereits in der Umsetzung befindet, müssen umfang­reiche Umpla­nungen und Neude­fi­ni­tionen vorge­nommen werden. Es handelt sich hierbei um Zusatz­leis­tungen, welche sich ein Errichter / Vermieter oft teuer bezahlen lässt. Das kann durch eine recht­zeitige Definition von Anfor­de­rungen verhindert werden.
Warum ist eine eindeutige Definition von Anfor­de­rungen so wichtig?
Das Geheimnis liegt im Wording und in einer eindeu­tigen Beschreibung einer Anfor­derung. Beispiel: Wenn in einer Baube­schreibung definiert ist: „Flächen­de­ckendes WLAN“, dann hört sich das im ersten Moment toll und umfassend an. Wichtiger wäre aber zusätzlich zu definieren, welche Bandbreiten dort möglich sein sollten, ob über das WLAN telefo­niert werden soll etc. Das bedeutet, dass viele Dinge bereits in der Planung an die Anfor­de­rungen des Nutzers angepasst werden müssen.
Welche techni­schen Anlagen betrifft dies?

Prinzi­piell geht es um alle Anlagen der techni­schen Gebäu­de­aus­rüstung, die Heizung-/Lüftung-/Klima-/Sani­tär­technik, aber auch sämtliche Stark-und Schwachstrom­anlagen. Insbe­sondere auch die Gebäu­de­steuerung ist ein Gewerke, in welchem wichtige Festle­gungen und Anfor­de­rungen getätigt werden müssen (wie schalte ich mein Licht wie und wann…).

Ist nichts oder nur unzurei­chend definiert, fehlt die Basis und der Streit ist vorpro­gram­miert.