Brand­mel­de­an­lagen

Planung und Beratung

Planung von

  • Brand­mel­de­an­lagen (BMA) nach DIN 14675 und DIN VDE 0833–2
  • Brand­melde- und Alarmie­rungs­kon­zepte in Abstimmung mit Brand­schutz­be­hörden und Feuerwehr
  • Brand­fall­steu­er­ma­trizen für die Ansteuerung von Brand­schutz­ein­rich­tungen
  • Aufschaltung auf die Feuerwehr über Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) und Übertra­gungs­ein­richtung
  • Automa­tische Brand­melder (optisch, thermisch, Mehrkri­terien, Ansaug­rauch­melder)
  • Handfeu­er­melder, Alarm­si­gnal­geber und Sprach­alar­mierung als Alarmie­rungs­kom­po­nente
  • BMA für Sonder­bauten (Kranken­häuser, Versamm­lungs­stätten, Hochhäuser, Tiefga­ragen, Indus­trie­bauten)

Wir nutzen

  • AutoCAD und Trimble für die 3D-Gebäu­de­planung und Melder­po­si­tio­nierung
  • Hersteller-Projek­tie­rungs­tools (z. B. Siemens Sinteso, Bosch FPA, Hekatron Integral)
  • Berech­nungs­software für Ansaug­rauch­melder (RAS) und Rohrnetz­aus­legung
  • AVA-Programm (Cosoba) für Ausschrei­bungs- und Projekt­ab­wicklung
  • BIM-fähige Planungs­werk­zeuge für die integrale Brand­schutz­planung
  • Brand­fall­matrix-Tools für die syste­ma­tische Ansteue­rungs­planung

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BMA PLANUNG | BRAND­MEL­DE­ANLAGE FACHPLANUNG | PLANUNG BRAND­MEL­DE­AN­LAGEN

Eine fachge­recht geplante Brand­mel­de­anlage (BMA) erkennt Brände in der Entste­hungs­phase, alarmiert Personen und Feuerwehr recht­zeitig und steuert Brand­schutz­ein­rich­tungen automa­tisch an. Wir planen Ihre BMA ganzheitlich – vom Brand­mel­de­konzept über die Melder­auswahl und die Feuer­wehr­auf­schaltung bis zur Brand­fall­steu­er­matrix, normkonform nach DIN 14675 und DIN VDE 0833–2.

Die Anfor­de­rungen an moderne Brand­mel­de­an­lagen steigen konti­nu­ierlich: komplexere Gebäu­de­struk­turen, erhöhte Anfor­de­rungen an Falsch­alarm­si­cherheit und die Integration in gebäu­de­tech­nische Gesamt­kon­zepte verlangen eine quali­fi­zierte Fachplanung. Als zerti­fi­zierte Fachplaner nach DIN 14675 beherr­schen wir den gesamten Lebens­zyklus einer BMA – von der Konzeption bis zur Abnahme.

Am Beginn jeder BMA-Planung steht das Brand­melde- und Alarmie­rungs­konzept, das in enger Abstimmung mit Brand­schutz­be­hörde, Feuerwehr, Bauherrn und ggf. Versi­cherer erarbeitet wird. Auf dieser Grundlage definieren wir die Überwa­chungsart (Vollschutz, Teilschutz, Einrich­tungs­schutz), wählen geeignete Melder für die jewei­ligen Raumbe­din­gungen und erstellen die vollständige Brand­fall­steu­er­matrix.

Die Melder­auswahl berück­sichtigt raumspe­zi­fische Faktoren wie Deckenhöhe, Luftwech­selrate, Täuschungs­größen und Brand­last­ver­teilung. Von optischen Rauch­meldern über Mehrkri­te­ri­en­melder bis hin zu Ansaug­rauch­meldern (RAS) für Reinräume oder Rechen­zentren setzen wir die optimale Detek­ti­ons­tech­no­logie ein. Die Feuer­wehr­auf­schaltung wird gemäß den Techni­schen Aufschalt­be­din­gungen (TAB) der zustän­digen Feuerwehr projek­tiert.

Unsere Expertise umfasst BMA-Planungen für Neubauten und Bestands­ge­bäude – von Verwal­tungs­bauten über Kranken­häuser und Versamm­lungs­stätten bis hin zu Indus­trie­bauten und Rechen­zentren. Durch den Einsatz von BIM, 3D-Trassen­planung und syste­ma­ti­scher Ansteue­rungs­planung stellen wir eine präzise, wirtschaft­liche und behör­den­fähige BMA-Planung sicher.

FAQ

WANN IST EINE BRAND­MEL­DE­ANLAGE VORGE­SCHRIEBEN?

Die Pflicht zur Errichtung einer BMA ergibt sich in der Regel aus den Landes­bau­ord­nungen, Sonder­bau­ver­ord­nungen oder dem Brand­schutz­konzept. Typische Gebäude mit BMA-Pflicht sind Versamm­lungs­stätten, Kranken­häuser, Hochhäuser, Beher­ber­gungs­stätten, Tiefga­ragen und Indus­trie­bauten ab bestimmten Größen. Auch der Versi­cherer kann eine BMA als Auflage fordern.

WAS IST EIN BRAND­MEL­DE­KONZEPT NACH DIN 14675?

Das Brand­mel­de­konzept beschreibt den Umfang und die Art der Brand­über­wa­chung, die Alarmie­rungs­stra­tegie, die Feuer­wehr­auf­schaltung sowie die Ansteuerung von Brand­schutz­ein­rich­tungen (z. B. Rauch-Abzugs­an­lagen, Brand­türen, Aufzüge). Es wird in Abstimmung mit allen Betei­ligten – Bauherrn, Fachplaner, Brand­schutz­be­hörde, Feuerwehr und ggf. Versi­cherer – erarbeitet und bildet die Grundlage der gesamten Planung.

WAS IST EINE BRAND­FALL­STEU­ER­MATRIX?

Die Brand­fall­steu­er­matrix dokumen­tiert tabel­la­risch, welche techni­schen Einrich­tungen bei Auslösung eines bestimmten Melde­be­reichs automa­tisch angesteuert werden. Dazu gehören unter anderem Brand- und Rauch­schutz­türen, Rauch- und Wärme­ab­zugs­an­lagen (RWA), Aufzüge, Entrau­chungs­ven­ti­la­toren, Lüftungs­klappen und die Sprach­alar­mie­rungs­anlage. Sie ist ein zentraler Bestandteil der BMA-Dokumen­tation.

WIE FUNKTIO­NIERT DIE FEUER­WEHR­AUF­SCHALTUNG?

Die BMA wird über eine Übertra­gungs­ein­richtung (ÜE) direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr verbunden. Im Brandfall erfolgt die Alarm­über­tragung automa­tisch. Am Gebäude wird ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF), ein Feuerwehr-Anzei­ge­ta­bleau (FAT) und ggf. ein Feuer­wehr­schlüs­sel­depot (FSD) instal­liert. Die Techni­schen Aufschalt­be­din­gungen (TAB) der zustän­digen Feuerwehr sind verbindlich einzu­halten.

WELCHE BRAND­MEL­DER­TYPEN GIBT ES?

Die gängigsten automa­ti­schen Melder sind optische Rauch­melder (Streu­licht­prinzip), thermische Melder (Maximal­melder, Diffe­ren­ti­al­melder), Mehrkri­te­ri­en­melder (Kombi­nation aus Rauch, Wärme und ggf. CO), linien­förmige Rauch­melder (Durch­licht­prinzip) und Ansaug­rauch­melder (RAS/ASD). Ergänzt werden sie durch Handfeu­er­melder zur manuellen Auslösung.

WIE OFT MUSS EINE BRAND­MEL­DE­ANLAGE GEWARTET WERDEN?

Nach DIN 14675 und DIN VDE 0833–1 sind Inspek­tionen und Wartungen mindestens viertel­jährlich durch­zu­führen. Zusätzlich ist bei Aufschaltung auf die Feuerwehr quartals­weise eine Revisi­ons­prüfung der Übertra­gungs­ein­richtung vorge­schrieben. Die Wartung muss durch eine nach DIN 14675 zerti­fi­zierte Fachfirma erfolgen.