Einbruch­mel­de­an­lagen

Planung und Beratung

Planung von

  • Einbruch­mel­de­an­lagen (EMA) nach DIN VDE 0833–3 und DIN EN 50131
  • Überfall- und Einbruch­mel­de­an­lagen (EMA/ÜMA) mit Aufschaltung auf Polizei oder Wachdienst
  • Sicher­heits­kon­zepte und Schutz­be­darfs­ana­lysen für Gewerbe‑, Industrie- und öffent­liche Gebäude
  • Außen­haut­über­wa­chung (Magnet­kon­takte, Glasbruch­melder, Verschluss­über­wa­chung)
  • Innen­raum­über­wa­chung (Bewegungs­melder, Infrarot- und Dual-Melder, Video­bild­analyse)
  • Alarmie­rungs- und Inter­ven­ti­ons­kon­zepte (stille/akustische Alarmierung, Alarm­ve­ri­fi­kation)
  • VdS-konforme Anlagen der Klassen A, B und C

Wir nutzen

  • AutoCAD und Trimble für die 3D-Gebäu­de­planung und Melder­po­si­tio­nierung
  • VdS-Planungs­hilfen und Siche­rungs­leit­fäden
  • Hersteller-Projek­tie­rungs­tools (z. B. Bosch, Honeywell, Siemens)
  • AVA-Programm (Cosoba) für Ausschrei­bungs- und Projekt­ab­wicklung
  • BIM-fähige Planungs­werk­zeuge für die integrale Sicher­heits­planung
  • Risiko­be­wer­tungs­software zur Ermittlung des Sicher­heits­grades

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EMA PLANUNG | EINBRUCH­MEL­DE­ANLAGE FACHPLANUNG | PLANUNG EINBRUCH­MEL­DE­AN­LAGEN

Eine profes­sionell geplante Einbruch­mel­de­anlage (EMA) bildet das Rückgrat eines wirksamen Objekt­schutzes. Sie erkennt unbefugtes Eindringen zuver­lässig, alarmiert in Echtzeit und ermög­licht eine schnelle Inter­vention. Wir planen Ihre EMA ganzheitlich – von der Schutz­be­darfs­analyse über die Melder­auswahl bis zur Aufschaltung auf Polizei oder Wachdienst, normkonform nach DIN VDE 0833–3 und DIN EN 50131.

Moderne Einbruch­mel­de­an­lagen müssen nicht nur zuver­lässig detek­tieren, sondern auch täuschungs­sicher, sabota­ge­ge­schützt und in bestehende Gebäu­de­ma­nage­ment­systeme integrierbar sein. Die Kombi­nation aus Außen­haut­über­wa­chung, Innen­raum­si­cherung und intel­li­genter Alarm­ve­ri­fi­kation erfordert eine sorgfältige, auf das jeweilige Schutz­objekt zugeschnittene Fachplanung.

Auf Basis einer objekt­spe­zi­fi­schen Schutz­be­darfs­analyse ermitteln wir den erfor­der­lichen Sicher­heitsgrad (Grad 1 bis 4 nach DIN EN 50131–1) sowie die passende VdS-Klasse für Ihre Anlage. Daraus leiten wir das Siche­rungs­konzept ab, definieren Siche­rungs­be­reiche, Überwa­chungs­zonen und Scharf-/Unscharf­schalt­be­reiche und wählen die geeig­neten Melder und Signal­geber aus.

Die Planung umfasst die vollständige Melder­po­si­tio­nierung, die Verka­be­lungs- und Trassen­planung, die Anbindung an überge­ordnete Leitsysteme sowie die Abstimmung mit weiteren Sicher­heits­ge­werken wie Video­analyse und Zutritts­kon­trolle. Bei Aufschaltung auf die Polizei berück­sich­tigen wir die geltenden ÜEA-Richt­linien und stimmen die Planung mit der zustän­digen Beratungs­stelle ab.

Unsere Expertise reicht von Einzel­ob­jekten wie Büro- und Verwal­tungs­ge­bäuden über Filial­netze im Einzel­handel bis hin zu Hochsi­cher­heits­be­reichen in Banken, Museen und Rechen­zentren. Durch den Einsatz von BIM und 3D-Planung stellen wir eine präzise, kolli­si­ons­freie und wirtschaft­liche EMA-Planung sicher.

FAQ

WELCHER SICHER­HEITSGRAD IST FÜR MEIN OBJEKT ERFOR­DERLICH?

Der Sicher­heitsgrad wird anhand einer Schutz­be­darfs­analyse ermittelt. DIN EN 50131–1 definiert vier Grade: Grad 1 für geringes Risiko (Wohnungen ohne besondere Werte), Grad 2 für geringes bis mittleres Risiko (Büroge­bäude, Einzel­handel), Grad 3 für mittleres bis hohes Risiko (Gewerbe mit hochwer­tigen Gütern) und Grad 4 für hohes Risiko (Banken, Juweliere, militä­rische Einrich­tungen). Bei Aufschaltung auf die Polizei ist mindestens Grad 2 gefordert.

WAS IST DER UNTER­SCHIED ZWISCHEN VDS-KLASSE UND SICHER­HEITSGRAD?

Die VdS-Klassen (A, B, C) und die Sicher­heits­grade (1–4) nach DIN EN 50131 sind nicht deckungs­gleich, aber verwandt. VdS-Klasse A entspricht in wesent­lichen Anfor­de­rungen dem Sicher­heitsgrad 2, Klasse B dem Grad 3. Eine direkte Gleich­setzung ist jedoch nicht möglich, da die VdS-Richt­linien zusätz­liche Anfor­de­rungen an Kompo­nenten und Errichter stellen.

WELCHE MELDER KOMMEN IN EINER EMA ZUM EINSATZ?

Die Auswahl richtet sich nach dem Siche­rungs­konzept. Typische Melder sind Magnet­kon­takte für die Öffnungs­über­wa­chung von Türen und Fenstern, Glasbruch­melder (passiv oder aktiv), Bewegungs­melder (PIR, Dual-Techno­logie, Mikro­welle), Körper­schall­melder für Tresor- und Wandschutz sowie Licht­vorhang- und Licht­schran­ken­melder für großflä­chige Bereiche.

MUSS EINE EMA REGEL­MÄSSIG GEWARTET WERDEN?

Ja. Nach DIN VDE 0833–1 sind Inspek­tionen und Wartungen mindestens einmal jährlich durch­zu­führen. Bei höheren Sicher­heits­graden oder Aufschaltung auf die Polizei können kürzere Inter­valle (halbjährlich oder viertel­jährlich) vorge­schrieben sein. VdS-anerkannte Anlagen müssen zudem von einem VdS-anerkannten Errichter gewartet werden.

KANN EINE EMA MIT EINER VIDEO­ÜBER­WA­CHUNG KOMBI­NIERT WERDEN?

Ja, die Integration von EMA und Video­über­wa­chung ist ausdrücklich empfeh­lenswert. Durch die Ankopplung von Kameras an Alarm­zonen kann im Alarmfall eine sofortige visuelle Verifi­kation erfolgen. Dies reduziert Falsch­alarme erheblich und beschleunigt die Inter­vention von Wachdienst oder Polizei.

WAS BEDEUTET AUFSCHALTUNG AUF DIE POLIZEI?

Bei einer polizei­lichen Aufschaltung wird die EMA über eine zerti­fi­zierte Alarm­über­tra­gungs­anlage (AÜA) mit der zustän­digen Polizei­leit­stelle verbunden. Im Alarmfall erfolgt ein automa­ti­scher Notruf. Die Voraus­set­zungen – insbe­sondere Sicher­heitsgrad, Übertra­gungsweg und Errich­ter­qua­li­fi­kation – sind in den ÜEA-Richt­linien der jewei­ligen Polizei­be­hörde definiert.