Einbruchmeldeanlagen
Planung und Beratung
Planung von
- Einbruchmeldeanlagen (EMA) nach DIN VDE 0833–3 und DIN EN 50131
- Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (EMA/ÜMA) mit Aufschaltung auf Polizei oder Wachdienst
- Sicherheitskonzepte und Schutzbedarfsanalysen für Gewerbe‑, Industrie- und öffentliche Gebäude
- Außenhautüberwachung (Magnetkontakte, Glasbruchmelder, Verschlussüberwachung)
- Innenraumüberwachung (Bewegungsmelder, Infrarot- und Dual-Melder, Videobildanalyse)
- Alarmierungs- und Interventionskonzepte (stille/akustische Alarmierung, Alarmverifikation)
- VdS-konforme Anlagen der Klassen A, B und C
Wir nutzen
- AutoCAD und Trimble für die 3D-Gebäudeplanung und Melderpositionierung
- VdS-Planungshilfen und Sicherungsleitfäden
- Hersteller-Projektierungstools (z. B. Bosch, Honeywell, Siemens)
- AVA-Programm (Cosoba) für Ausschreibungs- und Projektabwicklung
- BIM-fähige Planungswerkzeuge für die integrale Sicherheitsplanung
- Risikobewertungssoftware zur Ermittlung des Sicherheitsgrades
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EMA PLANUNG | EINBRUCHMELDEANLAGE FACHPLANUNG | PLANUNG EINBRUCHMELDEANLAGEN
Eine professionell geplante Einbruchmeldeanlage (EMA) bildet das Rückgrat eines wirksamen Objektschutzes. Sie erkennt unbefugtes Eindringen zuverlässig, alarmiert in Echtzeit und ermöglicht eine schnelle Intervention. Wir planen Ihre EMA ganzheitlich – von der Schutzbedarfsanalyse über die Melderauswahl bis zur Aufschaltung auf Polizei oder Wachdienst, normkonform nach DIN VDE 0833–3 und DIN EN 50131.
Moderne Einbruchmeldeanlagen müssen nicht nur zuverlässig detektieren, sondern auch täuschungssicher, sabotagegeschützt und in bestehende Gebäudemanagementsysteme integrierbar sein. Die Kombination aus Außenhautüberwachung, Innenraumsicherung und intelligenter Alarmverifikation erfordert eine sorgfältige, auf das jeweilige Schutzobjekt zugeschnittene Fachplanung.
Auf Basis einer objektspezifischen Schutzbedarfsanalyse ermitteln wir den erforderlichen Sicherheitsgrad (Grad 1 bis 4 nach DIN EN 50131–1) sowie die passende VdS-Klasse für Ihre Anlage. Daraus leiten wir das Sicherungskonzept ab, definieren Sicherungsbereiche, Überwachungszonen und Scharf-/Unscharfschaltbereiche und wählen die geeigneten Melder und Signalgeber aus.
Die Planung umfasst die vollständige Melderpositionierung, die Verkabelungs- und Trassenplanung, die Anbindung an übergeordnete Leitsysteme sowie die Abstimmung mit weiteren Sicherheitsgewerken wie Videoanalyse und Zutrittskontrolle. Bei Aufschaltung auf die Polizei berücksichtigen wir die geltenden ÜEA-Richtlinien und stimmen die Planung mit der zuständigen Beratungsstelle ab.
Unsere Expertise reicht von Einzelobjekten wie Büro- und Verwaltungsgebäuden über Filialnetze im Einzelhandel bis hin zu Hochsicherheitsbereichen in Banken, Museen und Rechenzentren. Durch den Einsatz von BIM und 3D-Planung stellen wir eine präzise, kollisionsfreie und wirtschaftliche EMA-Planung sicher.
FAQ
WELCHER SICHERHEITSGRAD IST FÜR MEIN OBJEKT ERFORDERLICH?
Der Sicherheitsgrad wird anhand einer Schutzbedarfsanalyse ermittelt. DIN EN 50131–1 definiert vier Grade: Grad 1 für geringes Risiko (Wohnungen ohne besondere Werte), Grad 2 für geringes bis mittleres Risiko (Bürogebäude, Einzelhandel), Grad 3 für mittleres bis hohes Risiko (Gewerbe mit hochwertigen Gütern) und Grad 4 für hohes Risiko (Banken, Juweliere, militärische Einrichtungen). Bei Aufschaltung auf die Polizei ist mindestens Grad 2 gefordert.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN VDS-KLASSE UND SICHERHEITSGRAD?
Die VdS-Klassen (A, B, C) und die Sicherheitsgrade (1–4) nach DIN EN 50131 sind nicht deckungsgleich, aber verwandt. VdS-Klasse A entspricht in wesentlichen Anforderungen dem Sicherheitsgrad 2, Klasse B dem Grad 3. Eine direkte Gleichsetzung ist jedoch nicht möglich, da die VdS-Richtlinien zusätzliche Anforderungen an Komponenten und Errichter stellen.
WELCHE MELDER KOMMEN IN EINER EMA ZUM EINSATZ?
Die Auswahl richtet sich nach dem Sicherungskonzept. Typische Melder sind Magnetkontakte für die Öffnungsüberwachung von Türen und Fenstern, Glasbruchmelder (passiv oder aktiv), Bewegungsmelder (PIR, Dual-Technologie, Mikrowelle), Körperschallmelder für Tresor- und Wandschutz sowie Lichtvorhang- und Lichtschrankenmelder für großflächige Bereiche.
MUSS EINE EMA REGELMÄSSIG GEWARTET WERDEN?
Ja. Nach DIN VDE 0833–1 sind Inspektionen und Wartungen mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei höheren Sicherheitsgraden oder Aufschaltung auf die Polizei können kürzere Intervalle (halbjährlich oder vierteljährlich) vorgeschrieben sein. VdS-anerkannte Anlagen müssen zudem von einem VdS-anerkannten Errichter gewartet werden.
KANN EINE EMA MIT EINER VIDEOÜBERWACHUNG KOMBINIERT WERDEN?
Ja, die Integration von EMA und Videoüberwachung ist ausdrücklich empfehlenswert. Durch die Ankopplung von Kameras an Alarmzonen kann im Alarmfall eine sofortige visuelle Verifikation erfolgen. Dies reduziert Falschalarme erheblich und beschleunigt die Intervention von Wachdienst oder Polizei.
WAS BEDEUTET AUFSCHALTUNG AUF DIE POLIZEI?
Bei einer polizeilichen Aufschaltung wird die EMA über eine zertifizierte Alarmübertragungsanlage (AÜA) mit der zuständigen Polizeileitstelle verbunden. Im Alarmfall erfolgt ein automatischer Notruf. Die Voraussetzungen – insbesondere Sicherheitsgrad, Übertragungsweg und Errichterqualifikation – sind in den ÜEA-Richtlinien der jeweiligen Polizeibehörde definiert.