Sprach­alar­mie­rungs­an­lagen

Planung und Beratung

Planung von

  • Sprach­alarm­an­lagen (SAA) nach DIN VDE 0833–4 und DIN 14675
  • Elektro­akus­tische Notfall­warn­systeme (ENS) nach DIN EN 50849
  • Lautsprecher- und Beschal­lungs­planung mit Sprach­ver­ständ­lich­keits­nachweis (STI ≥ 0,50)
  • Integration der SAA in das Brand­melde- und Alarmie­rungs­konzept
  • AMOK- und Evaku­ie­rungs­be­schal­lungen nach VDE V 0827 (NGRS)
  • Elektro­akus­tische Anlagen (ELA) für Durchsage- und Hinter­grund­be­schallung
  • SAA für Sonder­bauten (Versamm­lungs­stätten, Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufs­zentren, Hochhäuser)

Wir nutzen

  • EASE / EASE Focus für die elektro­akus­tische Raumsi­mu­lation und Lautspre­cher­planung
  • STI-Mess- und Berech­nungs­software für den Sprach­ver­ständ­lich­keits­nachweis
  • AutoCAD und Trimble für die 3D-Lautspre­cher­po­si­tio­nierung und Trassen­planung
  • Hersteller-Planungs­tools (z. B. Bosch Praesensa, TOA, Dynacord)
  • AVA-Programm (Cosoba) für Ausschrei­bungs- und Projekt­ab­wicklung
  • BIM-fähige Planungs­werk­zeuge für die integrale Alarmie­rungs­planung

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SAA PLANUNG | SPRACH­ALAR­MIERUNG FACHPLANUNG | PLANUNG SPRACH­ALAR­MIE­RUNGS­AN­LAGEN

Eine fachge­recht geplante Sprach­alar­mie­rungs­anlage (SAA) ermög­licht im Brandfall eine gezielte, verständ­liche und normkon­forme Alarmierung und Evaku­ie­rungs­leitung der Gebäu­de­nutzer. Im Gegensatz zu herkömm­lichen akusti­schen Signal­gebern ermög­licht die Sprach­alar­mierung situa­ti­ons­an­ge­passte Durch­sagen, die Panik vermeiden und eine geordnete Räumung fördern. Wir planen Ihre SAA ganzheitlich nach DIN VDE 0833–4 und DIN 14675.

Die zentrale Anfor­derung an jede Sprach­alar­mie­rungs­anlage ist die Sprach­ver­ständ­lichkeit. Der Speech Trans­mission Index (STI) muss an jedem Empfangs­punkt mindestens 0,50 betragen – auch unter ungüns­tigen akusti­schen Bedin­gungen wie hohem Umgebungslärm und starkem Nachhall. Dies erfordert eine sorgfältige raumakus­tische Analyse und eine präzise Lautspre­cher­planung.

Am Beginn der SAA-Planung steht die Definition der Alarmie­rungs­be­reiche in Abstimmung mit dem Brand­melde- und Alarmie­rungs­konzept. Auf Basis der raumakus­ti­schen Gegeben­heiten (Nachhallzeit, Hinter­grund­ge­räusch­pegel, Geometrie) wählen wir die geeig­neten Lautspre­cher­typen, berechnen die erfor­der­lichen Schall­druck­pegel und weisen die Sprach­ver­ständ­lichkeit rechne­risch nach.

Neben der reinen Brand­alar­mierung planen wir auch Elektro­akus­tische Notfall­warn­systeme (ENS) für weitere Gefah­ren­lagen wie AMOK-Situa­tionen gemäß VDE V 0827 (NGRS) sowie elektro­akus­tische Anlagen (ELA) für den Regel­be­trieb. Die SAA kann als eigen­stän­diges System oder in Kombi­nation mit einer ELA als Dual-Use-Lösung reali­siert werden.

Unsere Expertise umfasst die SAA-Planung für alle Gebäu­de­typen – von Versamm­lungs­stätten und Einkaufs­zentren über Flughäfen und Bahnhöfe bis hin zu Büroge­bäuden und Hochhäusern. Durch den Einsatz profes­sio­neller Raumsi­mu­la­ti­ons­software (EASE), BIM-Planung und normkon­former STI-Berechnung stellen wir eine funkti­ons­si­chere und wirtschaft­liche Sprach­alar­mie­rungs­planung sicher.

FAQ

WAS IST DER UNTER­SCHIED ZWISCHEN EINER SAA UND EINER ELA?

Eine Sprach­alarm­anlage (SAA) ist eine sicher­heits­tech­nische Anlage, die über die Brand­mel­de­anlage automa­tisch ausgelöst wird und Personen im Brandfall alarmiert. Sie unter­liegt DIN VDE 0833–4 und muss redundant aufgebaut sein. Eine elektro­akus­tische Anlage (ELA) dient primär der Beschallung im Regel­be­trieb (Durch­sagen, Hinter­grund­musik) und hat keine sicher­heits­tech­nische Funktion. Beide können als Dual-Use-System kombi­niert werden.

WAS IST DER UNTER­SCHIED ZWISCHEN SAA UND ENS?

Eine SAA ist an die Brand­mel­de­anlage gekoppelt und wird im Brandfall automa­tisch ausgelöst. Ein Elektro­akus­ti­sches Notfall­warn­system (ENS) dient der Alarmierung bei allen übrigen Gefah­ren­lagen (z. B. AMOK, Bomben­drohung, Gasaus­tritt) und wird manuell von einer Sicher­heits­leit­stelle ausgelöst. Die SAA unter­liegt DIN VDE 0833–4, das ENS der DIN EN 50849.

WAS BEDEUTET STI UND WARUM IST ER SO WICHTIG?

Der Speech Trans­mission Index (STI) ist ein genormtes Maß für die Sprach­ver­ständ­lichkeit auf einer Skala von 0 (unver­ständlich) bis 1 (perfekt). Für Sprach­alar­mie­rungs­an­lagen nach DIN VDE 0833–4 muss der STI an jedem Empfangs­punkt mindestens 0,50 betragen. Dies stellt sicher, dass Durch­sagen auch bei hohem Umgebungslärm und ungemä­ßigter Raumakustik verständlich sind.

WANN IST EINE SAA VORGE­SCHRIEBEN?

Eine SAA wird in der Regel durch das Brand­schutz­konzept oder durch Sonder­bau­ver­ord­nungen gefordert. Typische Anwen­dungs­fälle sind Versamm­lungs­stätten ab 1.000 Personen, Verkaufs­stätten ab 2.000 m², Hochhäuser, Flughäfen, Bahnhöfe und Gebäude mit komplexer Flucht­weg­si­tuation. Die Brand­schutz­be­hörde entscheidet im Einzelfall.

KANN EINE SAA AUCH FÜR AMOK-SITUA­TIONEN GENUTZT WERDEN?

Ja, sofern die Anlage zusätzlich als ENS nach DIN EN 50849 und ggf. als Notfall- und Gefahren-Reakti­ons­system (NGRS) nach VDE V 0827 geplant wird. Die AMOK-Funktion erfordert eine separate Auslö­se­logik, angepasste Durch­sa­ge­texte und eine unabhängige Bedien­mög­lichkeit durch die Sicher­heits­leit­stelle.

WIE WIRD DIE SPRACH­VER­STÄND­LICHKEIT NACHGE­WIESEN?

Der Nachweis erfolgt in zwei Stufen: In der Planungs­phase wird die Sprach­ver­ständ­lichkeit rechne­risch über eine elektro­akus­tische Raumsi­mu­lation (z. B. mit EASE) prognos­ti­ziert. Nach der Instal­lation wird der STI messtech­nisch vor Ort mit einem STI-Messsystem verifi­ziert. Beide Werte müssen den Mindestwert von 0,50 einhalten.