Videoüberwachungsanlagen
Planung und Beratung
Planung von
- Videoüberwachungsanlagen nach DIN EN 62676 (Videosicherungsanlagen)
- Kamerakonzepte und Standortplanung mit normgerechter Qualitätsstufenberechnung
- IP-basierte und analoge Videosysteme inkl. Netzwerk- und Speicherdimensionierung
- Intelligente Videoanalyse (Bewegungserkennung, Objektklassifikation, Kennzeichenerkennung)
- Integration in übergeordnete Sicherheitsmanagementsysteme (PSIM, Gefahrenmanagement)
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und DSGVO-konforme Planung
- Videoüberwachung für Außen- und Innenbereiche, Perimeterschutz und kritische Infrastruktur
Wir nutzen
- IP Video System Design Tool (JVSG) für die normkonforme Kameraplanung nach DIN EN 62676–4
- AutoCAD und Trimble für die 3D-Kamerapositionierung und Sichtfeldanalyse
- Hersteller-Projektierungstools (z. B. Axis Site Designer, Bosch Project Assistant, Hikvision IVMS)
- Bandbreiten- und Speicherrechner für die Netzwerk- und Serverdimensionierung
- AVA-Programm (Cosoba) für Ausschreibungs- und Projektabwicklung
- BIM-fähige Planungswerkzeuge für die integrale Sicherheitsplanung
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VIDEOÜBERWACHUNG PLANUNG | CCTV FACHPLANUNG | PLANUNG VIDEOÜBERWACHUNGSANLAGEN
Eine professionell geplante Videoüberwachungsanlage liefert aussagekräftige Bilder zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort – für Prävention, Detektion und Beweissicherung. Wir planen Ihr Videosystem ganzheitlich nach DIN EN 62676 – von der Schutzbedarfsanalyse über das Kamerakonzept bis zur Netzwerk- und Speicherdimensionierung, unter strikter Einhaltung der DSGVO.
Die Anforderungen an moderne Videoüberwachungssysteme gehen weit über die reine Bildaufzeichnung hinaus. Intelligente Videoanalyse, Integration in Gefahrenmanagementsysteme und die Einhaltung strenger Datenschutzvorgaben erfordern eine qualifizierte Fachplanung, die Sicherheitstechnik, IT-Infrastruktur und Recht gleichermaßen berücksichtigt.
Die Planung beginnt mit der Definition der Schutzziele und der Festlegung der erforderlichen Qualitätsstufen nach DIN EN 62676–4 für jeden Kamerastandort: von „Überwachen“ (Erkennung von Aktivität, 12,5 px/m) über „Erkennen“ (62,5 px/m) bis hin zu „Identifizieren“ (250 px/m). Darauf aufbauend wählen wir Kameratyp, Objektiv, Auflösung und Installationsposition so, dass die Qualitätsanforderungen unter allen relevanten Licht- und Umgebungsbedingungen erfüllt werden.
Die Netzwerk- und Speicherdimensionierung berücksichtigt Bildrate, Komprimierungsverfahren (H.264/H.265), Aufzeichnungsdauer und Redundanzanforderungen. Wir planen die Datenanbindung jeder Kamera, die Switch-Infrastruktur mit PoE-Versorgung und die zentrale Aufzeichnungs- und Managementplattform. Bei Bedarf integrieren wir intelligente Videoanalysefunktionen wie Bewegungserkennung, Objektklassifikation, Kennzeichenerkennung oder Personen-Zählung.
Unsere Expertise umfasst die Planung von Videoüberwachungsanlagen für alle Anwendungsbereiche – von Büro- und Verwaltungsgebäuden über Logistikzentren und Industrieanlagen bis hin zu kritischer Infrastruktur und dem öffentlichen Raum. Durch den Einsatz professioneller Planungstools, BIM und normkonformer Qualitätsberechnung stellen wir eine rechtskonforme, leistungsfähige und wirtschaftliche Videoüberwachungsplanung sicher.
FAQ
WELCHE QUALITÄTSSTUFEN DEFINIERT DIE DIN EN 62676–4?
Die DIN EN 62676–4 definiert sechs Qualitätsstufen auf Basis der Pixeldichte (Pixel pro Meter): Überwachen (12,5 px/m), Detektieren (25 px/m), Beobachten (62,5 px/m), Erkennen (125 px/m), Identifizieren (250 px/m) und Überprüfen (1.000 px/m). Die erforderliche Stufe wird für jeden Kamerastandort anhand des Schutzziels festgelegt.
WELCHE DATENSCHUTZRECHTLICHEN ANFORDERUNGEN GELTEN FÜR VIDEOÜBERWACHUNG?
Videoüberwachung unterliegt der DSGVO und dem BDSG. Vor der Installation muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden. Betroffene Personen müssen durch Hinweisschilder informiert werden. Die Speicherdauer ist auf das erforderliche Minimum zu begrenzen – in der Regel 48 bis 72 Stunden. Bereiche, die nicht überwacht werden dürfen, sind durch Privacy-Masking auszublenden.
IP-KAMERA ODER ANALOGE KAMERA – WAS IST BESSER?
IP-basierte Systeme sind heute der Standard. Sie bieten höhere Auflösungen (bis 4K und darüber), flexiblere Netzwerkarchitekturen, integrierte Videoanalyse und eine einfachere Skalierbarkeit. Analoge Systeme (HD-TVI, HD-CVI) kommen noch bei Nachrüstungen in Bestandsverkabelung oder bei Budgetrestriktionen zum Einsatz. In der Fachplanung dimensionieren wir beide Systemtypen normgerecht.
WIE LANGE DÜRFEN VIDEOAUFNAHMEN GESPEICHERT WERDEN?
Die DSGVO nennt keine feste Speicherfrist. Die Aufzeichnungen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es der Zweck erfordert. Aufsichtsbehörden empfehlen in der Regel maximal 48 bis 72 Stunden. In begründeten Fällen (z. B. Wochenend-/Feiertagsschutz, Ermittlungsbedürfnisse) kann eine längere Speicherung von bis zu 10 Tagen zulässig sein. Die Speicherdauer muss dokumentiert und begründet sein.
WAS IST INTELLIGENTE VIDEOANALYSE?
Intelligente Videoanalyse (IVA) nutzt Algorithmen zur automatisierten Auswertung von Videoströmen in Echtzeit. Typische Funktionen sind Bewegungserkennung, Sabotageerkennung, Linienüberschreitung, Bereichsüberwachung, Objektklassifikation (Person, Fahrzeug, Tier), Kennzeichenerkennung (ANPR/LPR) und Personenzählung. IVA reduziert Falschalarme, entlastet das Sicherheitspersonal und ermöglicht proaktive Reaktionen.
KANN EINE VIDEOÜBERWACHUNGSANLAGE IN DIE EMA INTEGRIERT WERDEN?
Ja, die Integration ist ausdrücklich empfehlenswert. Durch die Kopplung an die Einbruchmeldeanlage kann bei Alarmauslösung automatisch das Livebild der relevanten Kamera auf den Monitor der Leitstelle geschaltet werden (Alarmverifikation). Dies beschleunigt die Lagebeurteilung und reduziert Falschinterventionen erheblich. Die Anbindung erfolgt über ein übergeordnetes Sicherheitsmanagementsystem (PSIM).