Video­über­wa­chungs­an­lagen

Planung und Beratung

Planung von

  • Video­über­wa­chungs­an­lagen nach DIN EN 62676 (Video­si­che­rungs­an­lagen)
  • Kamera­kon­zepte und Stand­ort­planung mit normge­rechter Quali­täts­stu­fen­be­rechnung
  • IP-basierte und analoge Video­systeme inkl. Netzwerk- und Speicher­di­men­sio­nierung
  • Intel­li­gente Video­analyse (Bewegungs­er­kennung, Objekt­klas­si­fi­kation, Kennzei­chen­er­kennung)
  • Integration in überge­ordnete Sicher­heits­ma­nage­ment­systeme (PSIM, Gefah­ren­ma­nagement)
  • Daten­schutz-Folgen­ab­schätzung (DSFA) und DSGVO-konforme Planung
  • Video­über­wa­chung für Außen- und Innen­be­reiche, Perime­ter­schutz und kritische Infra­struktur

Wir nutzen

  • IP Video System Design Tool (JVSG) für die normkon­forme Kamera­planung nach DIN EN 62676–4
  • AutoCAD und Trimble für die 3D-Kamera­po­si­tio­nierung und Sicht­feld­analyse
  • Hersteller-Projek­tie­rungs­tools (z. B. Axis Site Designer, Bosch Project Assistant, Hikvision IVMS)
  • Bandbreiten- und Speicher­rechner für die Netzwerk- und Server­di­men­sio­nierung
  • AVA-Programm (Cosoba) für Ausschrei­bungs- und Projekt­ab­wicklung
  • BIM-fähige Planungs­werk­zeuge für die integrale Sicher­heits­planung

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VIDEO­ÜBER­WA­CHUNG PLANUNG | CCTV FACHPLANUNG | PLANUNG VIDEO­ÜBER­WA­CHUNGS­AN­LAGEN

Eine profes­sionell geplante Video­über­wa­chungs­anlage liefert aussa­ge­kräftige Bilder zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort – für Prävention, Detektion und Beweis­si­cherung. Wir planen Ihr Video­system ganzheitlich nach DIN EN 62676 – von der Schutz­be­darfs­analyse über das Kamera­konzept bis zur Netzwerk- und Speicher­di­men­sio­nierung, unter strikter Einhaltung der DSGVO.

Die Anfor­de­rungen an moderne Video­über­wa­chungs­systeme gehen weit über die reine Bildauf­zeichnung hinaus. Intel­li­gente Video­analyse, Integration in Gefah­ren­ma­nage­ment­systeme und die Einhaltung strenger Daten­schutz­vor­gaben erfordern eine quali­fi­zierte Fachplanung, die Sicher­heits­technik, IT-Infra­struktur und Recht gleicher­maßen berück­sichtigt.

Die Planung beginnt mit der Definition der Schutz­ziele und der Festlegung der erfor­der­lichen Quali­täts­stufen nach DIN EN 62676–4 für jeden Kamera­standort: von „Überwachen“ (Erkennung von Aktivität, 12,5 px/m) über „Erkennen“ (62,5 px/m) bis hin zu „Identi­fi­zieren“ (250 px/m). Darauf aufbauend wählen wir Kameratyp, Objektiv, Auflösung und Instal­la­ti­ons­po­sition so, dass die Quali­täts­an­for­de­rungen unter allen relevanten Licht- und Umgebungs­be­din­gungen erfüllt werden.

Die Netzwerk- und Speicher­di­men­sio­nierung berück­sichtigt Bildrate, Kompri­mie­rungs­ver­fahren (H.264/H.265), Aufzeich­nungs­dauer und Redun­danz­an­for­de­rungen. Wir planen die Daten­an­bindung jeder Kamera, die Switch-Infra­struktur mit PoE-Versorgung und die zentrale Aufzeich­nungs- und Manage­ment­plattform. Bei Bedarf integrieren wir intel­li­gente Video­ana­ly­se­funk­tionen wie Bewegungs­er­kennung, Objekt­klas­si­fi­kation, Kennzei­chen­er­kennung oder Personen-Zählung.

Unsere Expertise umfasst die Planung von Video­über­wa­chungs­an­lagen für alle Anwen­dungs­be­reiche – von Büro- und Verwal­tungs­ge­bäuden über Logis­tik­zentren und Indus­trie­an­lagen bis hin zu kriti­scher Infra­struktur und dem öffent­lichen Raum. Durch den Einsatz profes­sio­neller Planungs­tools, BIM und normkon­former Quali­täts­be­rechnung stellen wir eine rechts­kon­forme, leistungs­fähige und wirtschaft­liche Video­über­wa­chungs­planung sicher.

FAQ

WELCHE QUALI­TÄTS­STUFEN DEFINIERT DIE DIN EN 62676–4?

Die DIN EN 62676–4 definiert sechs Quali­täts­stufen auf Basis der Pixel­dichte (Pixel pro Meter): Überwachen (12,5 px/m), Detek­tieren (25 px/m), Beobachten (62,5 px/m), Erkennen (125 px/m), Identi­fi­zieren (250 px/m) und Überprüfen (1.000 px/m). Die erfor­der­liche Stufe wird für jeden Kamera­standort anhand des Schutz­ziels festgelegt.

WELCHE DATEN­SCHUTZ­RECHT­LICHEN ANFOR­DE­RUNGEN GELTEN FÜR VIDEO­ÜBER­WA­CHUNG?

Video­über­wa­chung unter­liegt der DSGVO und dem BDSG. Vor der Instal­lation muss eine Daten­schutz-Folgen­ab­schätzung (DSFA) durch­ge­führt werden. Betroffene Personen müssen durch Hinweis­schilder infor­miert werden. Die Speicher­dauer ist auf das erfor­der­liche Minimum zu begrenzen – in der Regel 48 bis 72 Stunden. Bereiche, die nicht überwacht werden dürfen, sind durch Privacy-Masking auszu­blenden.

IP-KAMERA ODER ANALOGE KAMERA – WAS IST BESSER?

IP-basierte Systeme sind heute der Standard. Sie bieten höhere Auflö­sungen (bis 4K und darüber), flexi­blere Netzwerk­ar­chi­tek­turen, integrierte Video­analyse und eine einfa­chere Skalier­barkeit. Analoge Systeme (HD-TVI, HD-CVI) kommen noch bei Nachrüs­tungen in Bestands­ver­ka­belung oder bei Budget­re­strik­tionen zum Einsatz. In der Fachplanung dimen­sio­nieren wir beide System­typen normge­recht.

WIE LANGE DÜRFEN VIDEO­AUF­NAHMEN GESPEI­CHERT WERDEN?

Die DSGVO nennt keine feste Speicher­frist. Die Aufzeich­nungen dürfen nur so lange gespei­chert werden, wie es der Zweck erfordert. Aufsichts­be­hörden empfehlen in der Regel maximal 48 bis 72 Stunden. In begrün­deten Fällen (z. B. Wochenend-/Feier­tags­schutz, Ermitt­lungs­be­dürf­nisse) kann eine längere Speicherung von bis zu 10 Tagen zulässig sein. Die Speicher­dauer muss dokumen­tiert und begründet sein.

WAS IST INTEL­LI­GENTE VIDEO­ANALYSE?

Intel­li­gente Video­analyse (IVA) nutzt Algorithmen zur automa­ti­sierten Auswertung von Video­strömen in Echtzeit. Typische Funktionen sind Bewegungs­er­kennung, Sabota­ge­er­kennung, Linien­über­schreitung, Bereichs­über­wa­chung, Objekt­klas­si­fi­kation (Person, Fahrzeug, Tier), Kennzei­chen­er­kennung (ANPR/LPR) und Perso­nen­zählung. IVA reduziert Falsch­alarme, entlastet das Sicher­heits­per­sonal und ermög­licht proaktive Reaktionen.

KANN EINE VIDEO­ÜBER­WA­CHUNGS­ANLAGE IN DIE EMA INTEGRIERT WERDEN?

Ja, die Integration ist ausdrücklich empfeh­lenswert. Durch die Kopplung an die Einbruch­mel­de­anlage kann bei Alarm­aus­lösung automa­tisch das Livebild der relevanten Kamera auf den Monitor der Leitstelle geschaltet werden (Alarm­ve­ri­fi­kation). Dies beschleunigt die Lagebe­ur­teilung und reduziert Falsch­in­ter­ven­tionen erheblich. Die Anbindung erfolgt über ein überge­ord­netes Sicher­heits­ma­nage­ment­system (PSIM).